Es gab da einen Post von Mr. Williams, der unter den Kommentatoren für eine heisse Diskussion sorgte. Etwas hatte mich allerdings stutzig gemacht.
Handelte der initiale Post auch von Mr. Williams, steht er doch stellvertretend für eine ganze Branche.
Es gibt viele Faktoren, die darüber entscheiden, ob es sich lohnt, Streaming-Dienste zu nutzen oder nicht.
Und
in der Tat kann es auch ein gutes Zubrot sein. Wenn jemand zum Beispiel
in sachen EDM unterwegs ist, selbst auflegt und auch eigene Songs zu
Hause am Rechner produziert, kann es sich unter Umständen lohnen.
Für
einen vernünftigen Audio-Rechner inkl. dem preisgünstigen Reaper und,
sagen wir, das NI Komplete Paket, hat man eine einmalige Investition von
vielleicht 3500,- Euro.
Innerhalb einer Szene erscheint diese stets groß. Aber in der Realität ist es nur eine von vielen Musik-Sparten.
Und entscheidend sind immer die Produktionskosten auf der einen Seite und der zu erzielende Gewinn auf der anderen.
Während
man in sachen elektronischer Musik oftmals mit Homerecording im
Alleingang richtig gute Musik machen kann, benötigt man in anderen
Segmenten doch beachtliches Equipment, um überhaupt mithalten zu können.
Die unterschiedlichen Sparten erfordern auch einen unterschiedlichen Kosteneinsatz.
Ein Rock-Album kann durchaus mit 10000,- Euro veranschlagt werden.
Für ein Jazz-Album kommt man auch mit 15 000,- Euro schon hin.
Das
wird natürlich günstiger, wenn der Produzent auch das Studio besitzt.
Allerdings will dieses auch erst einmal erworben werden.
Das
London Symphonic Orchestra kann ich für ein verlängertes Wochenende
(Do-So) für 50000,- Pfund mieten, - inkl. Tontechniker.
Egal, in welchem Bereich ich auch Musik mache, es wird richtig ernst, wenn Dritte beteiligt sind.
Und stammen dann die Songs/Werke auch noch aus fremder Feder, sollte man Streaming vorerst sein lassen.
Denn
grundsätzlich gilt, dass die Urheber (Komponist/Texter) per Gesetz
angemessen für die Weiterverwendung (Live, On-Air, Stream, etc.) zu
vergüten sind.
Allein deshalb scheidet YouTube, Spotify und all die anderen aus.
Denn die Vergütung ist alles andere als angemessen.
Man
darf auch nicht vergessen, dass die Gruppe der kreativen
Musikschaffenden, die von uns als Stars wahrgenommen werden, im
Verhältnis zu den kreativen Musikschaffenden, die generell mit Musik
ihr täglich Brot verdienen (ohne einen 2. Job)
, unter 1% liegt.
Und auch da ist der Streaming-Ertrag einfach nur eine Frechheit.
Wie
gesagt, für den, der keine Kosten hat und alles alleine macht, ist es
neben seinem Hauptberuf eine willkommene Einnahme-Quelle.
Der tägliche Irrsinn
Donnerstag, 15. Januar 2015
Sonntag, 15. Juni 2014
So werde ich die GEMA los. Eine Schritt für Schritt - Anleitung
So werde ich die GEMA los. Eine Schritt für Schritt - Anleitung
Entzieht der GEMA den Nährboden.
Das Problem:
Alle Künstler, Komponisten und Textdichter, die bei einer Verwertungsgesellschaft sind, sei es ASCAP, BMI, PRS oder eben die GEMA, wollen für die Nutzung Geld sehen.
Sie wollen, dass die GEMA genau das tut, was sie tut und wie sie es tut, sonst wären sie nicht in einer VG.
Würde die GEMA verschwinden, wäre sofort eine andere VG zur Stelle, um in gleicher Manier weiterzumachen, denn das wollen die Künstler, Komponisten und Textdichter.
Die Lösung:
Kauft keine CDs mehr, die ein VG-Logo tragen
Hört kein Radio mehr, denn meistens läuft VG-geschütztes Material.
Geht nicht mehr auf Konzerte von Top-Acts.
Geht nicht mehr in Clubs, es sei denn, ihr seid sicher, dass die Bands/DJs keine GEMA-Mitglieder sind.
Seht euch keine Videos von diesen Künstlern auf YouTube an. Die meisten sind eh gesperrt.
Geht nicht mehr ins Kino, denn quasi alle Filmkomponisten sind Mitglied einer VG.
Kauft keine DVDs/Bluerays mehr.
Wenn der deutsche Markt schwindet, verlieren all diese Künstler und deren Labels das Interesse am deutschen Markt.
Und damit verschwindet dann auch die GEMA.
Die C3S ist keine Lösung, denn alle oben genannten Künstler werden ihre Musik nicht umsonst verteilen.
Wollt ihr also die GEMA loswerden und verhindern, dass sofort eine andere VG deren Platz mit gleicher Manier einnimmt, befolgt diesen Lösungsweg.
Samstag, 7. Juni 2014
YouTube/GEMA - Steit
Da es anscheinend immer noch Klärungsbedarf im Fall YouTube/GEMA gibt......
Schauen wir uns einmal die unstrittigen und jederzeit auf ihre Richtigkeit nachprüfbaren Fakten an.
Ich werde mich bemühen, diese so gut es geht in verständlichem Deutsch zu beschreiben. Bitte seht es mir nach, wenn es mir nicht immer gelingt.
Youtube stellt einen Plattform bereit, auf der Benutzer Videos hochladen können.
Laut der AGB von Youtube muss der Benutzer, der ein Video hochlädt, zwingend auch der Rechteinhaber sein.
Ein Urheber ist eine Person, die ein schöpferisches Werk erschafft. Dies kann ein Bild, eine Skulptur, ein Gedicht, ein Roman, ein Video oder auch Musik sein.
Künstler oder Interpreten können Urheber sein, müssen es aber nicht. Das Lied "Nothing compares 2U" wurde von Sinnead O'Connor gesungen und veröffentlicht. Geschrieben wurde es aber von Prince.
Das Urheberrecht schützt in der Bundesrepublik Deutschland einen Urheber vor Diebstahl oder nicht genehmigter Verwendung seines, im Falle der Musik, geistigen Eigentums.
Jeder Musiktitel setzt einen Urheber voraus, welcher durch das Urheberrecht geschützt ist.
Demnach handelt es sich bei allen Musiktiteln um geschütztes Material, über das nur der Urheber verfügen kann.
Manche Urheber stellen ihre Musiktitel kostenlos zur Verfügung. In den meisten Fällen, um diese kostenlos herunterzuladen, sich anzuhören oder zu teilen.
Wird ein Musiktitel weiter verwendet, z.B. als Untermalung für ein Video, ist die Einwilligung des Urhebers zwingend erforderlich.
Es gibt auch Urheber, die für ihre Musiktitel Gebühren berechnen. Wird also einer ihrer Titel im Radio, Fernsehen, von einer Band oder einem Orchester öffentlich gespielt oder im Internet verbreitet, muss eine Gebühr gezahlt werden.
Da es für einen Urheber schwierig ist, alle Sendungen, Streams oder Aufführungen nachzuverfolgen, gibt es in annähernd jedem Land Verwertungsgesellschaften.
Verwertungsgesellschaften erhalten von einem Urheber über einen Wahrnehmungsvertrag den Auftrag, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen und Gebühren bei Streams, Sendungen oder Aufführungen für ihn zu berechnen.
Für Deutschland ist dies die GEMA.
Da ein Musiktitel eines Urhebers nicht auf ein Land beschränkt ist, haben die verschiedenen internationalen Verwertungsgesellschaften einen Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen.
Demnach ist die GEMA in Deutschland auch für alle anderen internationalen Verwertungsgesellschaften zuständig und leitet die in Deutschland eingeforderten Lizenzgebühren an diese weiter.
Für einen Urheber gibt es innerhalb der GEMA drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft.
Der Unterschied besteht in der Form der Mitsprache bei Versammlungen sowie Sonderleistungen, die ich gleich noch erwähnen werde.
Bei der Ausschüttung der Tantiemen an die Urheber, werden alle Urheber ungeachtet ihres Mitgliedsstatus gleichbehandelt. Jeder erhält exakt den Betrag, den seine Musktitel an Gebühren erbracht haben, abzüglich ca. 15%.
Diese 15% werden neben Verwaltungskosten auch der GEMA-Rente, der Hinterbliebenen-Rente und dem Sozial-Font zugeführt.
Es ist die gesetzliche Verpflichtung der GEMA, gemäß ihres Lizensmodells die Gebühren einzufordern.
Diese Lizenzmodelle werden vom Deutschen Patentamt überwacht und im Bedarfsfall wird um eine Anpassung erbeten, sollten diese zu niedrig oder zu hoch eingestuft sein.
Das bedeutet, die GEMA beschließt einen Tarif, der daraufhin vom DPMA überprüft wird.
Die GEMA ist gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet.
Sie darf nicht für z.B. Radiosender individuelle Vertäge aushandeln. Das betrifft auch Online-Streaming-Angebote. Alle Streaming-Portale müssen gleich behandelt werden.
Ein Urheber, der sich entschließt in einer Verwertungsgesellschaft Mitglied zu werden, erwartet, dass diese für jegliche Verwertung seiner Musiktitel Gebühren erhebt.
Da urheberrechtlich geschützte Musiktitel ohne Einwilligung des Urhebers nicht hochgeladen, gesendet oder aufgeführt werden dürfen und ein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (international) seine Wahrnehmungsrechte an diese zur Erhebung von Gebühren abgetreten hat, darf gesagt werden, dass ohne eine Lizenzgebühr ein Musiktitel eines Mitglieds einer VG nicht gespielt, hochgeladen oder gesendet werden darf.
Im Klartext: Ein Musiktitel von einem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, darf nicht ohne Gebühr gespielt, gesendet oder gestreamt werden.
So sieht es das Gesetz vor.
Bis 2009 hatte die GEMA einen Vertrag mit Youtube mit deutlichen Vergünstigungen, um den Start für YouTube in Deutschland zu erleichtern.
Es war klar, dass der Anschlussvertrag zu den üblichen Lizenzgebühren abgeschlossen wird. Das wusste auch YouTube.
Dieser wurde nicht verlängert, da YouTube nach einigen Verhandlungen unerwartet nicht mehr zu einem angesetzten Verhandlungstermin erschienen ist und unmittelbar mit dem Sperren von Videos begonnen hatte.
Seitdem werden von Youtube keinerlei Lizenzgebühren bezahlt.
Das verstößt gegen geltendes deutsches Recht.
Youtube ist verpflichtet, jedes Video mit urheberrechtlich geschütztem Material eines VG-Mitglieds (auch international) zu sperren, sobald Youtube Kenntnis davon erlangt.
Das passiert zur Zeit nur lückenhaft und willkürlich.
Die GEMA hat 2010 auf Drängen von Urhebern exemplarisch für 12 Titel gerichtlich Gebühren eingefordert. Daraufhin wurden 7 Titel gesperrt.
Es folgten von seiten der GEMA keine weiteren Sperranträge.
Seit 2009 ist die GEMA bemüht, die Verhandlungen aufrecht zu halten. Youtube blockt seit ungefähr einem halben Jahr vollständig ab.
Die GEMA ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Lizenzanfrage, diese einzuräumen. Dies würde bei Uneinigkeit über die Höhe der Gebühren auch ohne diese gehen, wenn die Gebühren auf ein Sperrkonto hinterlegt werden würden.
Es wurde bis heute von Youtube kein Antrag gestellt.
Damit ist die GEMA primär aussen vor.
Nun betrifft es nur noch Youtube und die Bundesrepublik Deutschland, und das auch nur, wenn ein Urheber ein nicht von ihm autorisiertes Video mit Anteilen seines geistigen Eigentums meldet.
Würde Youtube einen Antrag stellen und es würde über die Höhe der Lizenzgebühren Uneinigkeit bestehen, würde eine Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten eine Entscheidung treffen.
So sieht es das Gesetz vor.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung geht es weniger um die Höhe der Lizenzgebühren als um die Form der zu übermittelnden Daten.
Da die GEMA ihre Tantiemenausschüttung mitgliedbezogen durchführt, benötigt sie eine Einzelaufstellung der erwirtschafteten Gewinne pro Titel.
Youtube ist, anders als die vielen Portale, mit denen die GEMA bereits Vertäge geschlossen hat, nicht bereit, diese in der benötigten Form zu übermitteln.
Auch fordert Google/YouTube strikte Geheimhaltung, was aber aufgrund der Vereinsstruktur der GEMA gegen geltendes deutsches Recht verstößt.
Erfahrungen anderer Verwertungsgesellschaften haben gezeigt, dass die übermittelten Daten von Youtube nur schlecht bis gar nicht zu gebrauchen sind.
Auch haben die mit Youtube geschlossenen Verträge mit anderen Verwertungsgesellschaften sehr viel Entrüstung bei deren Mitgliedern verursacht.
Es tauchen nun einige Fragen auf.
Warum stellt Youtube keinen Lizenzantrag?
Warum sperrt Youtube willkürlich und ohne erkennbares Muster Videos?
Es hat den Anschein, dass Youtube die Schiedstelle fürchtet und aus diesem Grund keinen Antrag stellt. Es kann auch sein, dass Youtube, welches sich gerne als Hoster sieht, obwohl amerikanische Gerichte aufgrund der AGB und des Geschäftsmodells in Youtube einen Provider sehen, dieses Erscheinungsbild nicht verlieren möchte.
Die willkürliche Sperrung von Videos hingegen unter Angabe der GEMA folgt einer Strategie, die Benutzer zu mobilisieren und Druck auszuüben.
Da Youtube wie oben erwähnt keinen Lizenzantrag gestellt hat und von der GEMA keine Sperrungen beantragt wurden, hat es nur noch den Schein, als hätte die GEMA etwas mit der Sperrung eines Videos zu tun.
Natürlich ist die Formulierung, über die Vewendung sei man sich mit der GEMA uneinig, augenscheinlich erst einmal korrekt.
Aber der Grund ist es nicht.
Wenn man überhaupt einen Grund finden kann, dann den, dass nach geltendem deutschen Recht ein Video mit urheberrechtlich geschütztem Content (und dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Urheber ein Mitglied einer VG ist oder nicht) nicht ohne Einwilligung des Urhebers weiterverwendet werden darf - sei es ein upload, eine Sendung, Aufführung etc.
Hier geht es um die Manipulation der Massen, um Druck auf die GEMA auszuüben. Da diese jedoch gesetzlich verankert und an ihre gesetzlichen Pflichten gebunden ist, wird hier versucht, mit Hilfe der Massen deutsches Recht zu unterwandern. Würde es bei den Sperrungen wirklich um die Einhaltung deutscher Gesetze gehen, würden alle Videos aller Mitglieder aller internationalen Verwertungsgesellschaften gesperrt werden müssen, - und das wären jüngsten Schätzungen zu Folge ca. 75 - 80%.
Vielleicht kann man wirklich sagen, indirekt ist die GEMA darin verwickelt, denn sie ist das Ziel dieses Angriffs.
Aber ein Angriff auf die GEMA ist auch ein Angriff auf geltendes deutsches Recht und vor allem auf alle Urheber dieser Welt, die Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind. Und damit sind fast alle prominenteren Künstler und Bands dabei.
Aber indirekt richtet sich die Attacke auch gegen die User, die mit einfachsten psychologischen Tricks um ihre freie Meinungsfindung beraubt in eine Schlacht geschickt werden, um der eigenen Lieblingsband, wenn auch über drei Ecken, eins reinzuwürgen.
Schauen wir uns einmal die unstrittigen und jederzeit auf ihre Richtigkeit nachprüfbaren Fakten an.
Ich werde mich bemühen, diese so gut es geht in verständlichem Deutsch zu beschreiben. Bitte seht es mir nach, wenn es mir nicht immer gelingt.
Youtube stellt einen Plattform bereit, auf der Benutzer Videos hochladen können.
Laut der AGB von Youtube muss der Benutzer, der ein Video hochlädt, zwingend auch der Rechteinhaber sein.
Ein Urheber ist eine Person, die ein schöpferisches Werk erschafft. Dies kann ein Bild, eine Skulptur, ein Gedicht, ein Roman, ein Video oder auch Musik sein.
Künstler oder Interpreten können Urheber sein, müssen es aber nicht. Das Lied "Nothing compares 2U" wurde von Sinnead O'Connor gesungen und veröffentlicht. Geschrieben wurde es aber von Prince.
Das Urheberrecht schützt in der Bundesrepublik Deutschland einen Urheber vor Diebstahl oder nicht genehmigter Verwendung seines, im Falle der Musik, geistigen Eigentums.
Jeder Musiktitel setzt einen Urheber voraus, welcher durch das Urheberrecht geschützt ist.
Demnach handelt es sich bei allen Musiktiteln um geschütztes Material, über das nur der Urheber verfügen kann.
Manche Urheber stellen ihre Musiktitel kostenlos zur Verfügung. In den meisten Fällen, um diese kostenlos herunterzuladen, sich anzuhören oder zu teilen.
Wird ein Musiktitel weiter verwendet, z.B. als Untermalung für ein Video, ist die Einwilligung des Urhebers zwingend erforderlich.
Es gibt auch Urheber, die für ihre Musiktitel Gebühren berechnen. Wird also einer ihrer Titel im Radio, Fernsehen, von einer Band oder einem Orchester öffentlich gespielt oder im Internet verbreitet, muss eine Gebühr gezahlt werden.
Da es für einen Urheber schwierig ist, alle Sendungen, Streams oder Aufführungen nachzuverfolgen, gibt es in annähernd jedem Land Verwertungsgesellschaften.
Verwertungsgesellschaften erhalten von einem Urheber über einen Wahrnehmungsvertrag den Auftrag, die Rechte des Urhebers wahrzunehmen und Gebühren bei Streams, Sendungen oder Aufführungen für ihn zu berechnen.
Für Deutschland ist dies die GEMA.
Da ein Musiktitel eines Urhebers nicht auf ein Land beschränkt ist, haben die verschiedenen internationalen Verwertungsgesellschaften einen Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen.
Demnach ist die GEMA in Deutschland auch für alle anderen internationalen Verwertungsgesellschaften zuständig und leitet die in Deutschland eingeforderten Lizenzgebühren an diese weiter.
Für einen Urheber gibt es innerhalb der GEMA drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft.
Der Unterschied besteht in der Form der Mitsprache bei Versammlungen sowie Sonderleistungen, die ich gleich noch erwähnen werde.
Bei der Ausschüttung der Tantiemen an die Urheber, werden alle Urheber ungeachtet ihres Mitgliedsstatus gleichbehandelt. Jeder erhält exakt den Betrag, den seine Musktitel an Gebühren erbracht haben, abzüglich ca. 15%.
Diese 15% werden neben Verwaltungskosten auch der GEMA-Rente, der Hinterbliebenen-Rente und dem Sozial-Font zugeführt.
Es ist die gesetzliche Verpflichtung der GEMA, gemäß ihres Lizensmodells die Gebühren einzufordern.
Diese Lizenzmodelle werden vom Deutschen Patentamt überwacht und im Bedarfsfall wird um eine Anpassung erbeten, sollten diese zu niedrig oder zu hoch eingestuft sein.
Das bedeutet, die GEMA beschließt einen Tarif, der daraufhin vom DPMA überprüft wird.
Die GEMA ist gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet.
Sie darf nicht für z.B. Radiosender individuelle Vertäge aushandeln. Das betrifft auch Online-Streaming-Angebote. Alle Streaming-Portale müssen gleich behandelt werden.
Ein Urheber, der sich entschließt in einer Verwertungsgesellschaft Mitglied zu werden, erwartet, dass diese für jegliche Verwertung seiner Musiktitel Gebühren erhebt.
Da urheberrechtlich geschützte Musiktitel ohne Einwilligung des Urhebers nicht hochgeladen, gesendet oder aufgeführt werden dürfen und ein Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (international) seine Wahrnehmungsrechte an diese zur Erhebung von Gebühren abgetreten hat, darf gesagt werden, dass ohne eine Lizenzgebühr ein Musiktitel eines Mitglieds einer VG nicht gespielt, hochgeladen oder gesendet werden darf.
Im Klartext: Ein Musiktitel von einem Mitglied einer Verwertungsgesellschaft, darf nicht ohne Gebühr gespielt, gesendet oder gestreamt werden.
So sieht es das Gesetz vor.
Bis 2009 hatte die GEMA einen Vertrag mit Youtube mit deutlichen Vergünstigungen, um den Start für YouTube in Deutschland zu erleichtern.
Es war klar, dass der Anschlussvertrag zu den üblichen Lizenzgebühren abgeschlossen wird. Das wusste auch YouTube.
Dieser wurde nicht verlängert, da YouTube nach einigen Verhandlungen unerwartet nicht mehr zu einem angesetzten Verhandlungstermin erschienen ist und unmittelbar mit dem Sperren von Videos begonnen hatte.
Seitdem werden von Youtube keinerlei Lizenzgebühren bezahlt.
Das verstößt gegen geltendes deutsches Recht.
Youtube ist verpflichtet, jedes Video mit urheberrechtlich geschütztem Material eines VG-Mitglieds (auch international) zu sperren, sobald Youtube Kenntnis davon erlangt.
Das passiert zur Zeit nur lückenhaft und willkürlich.
Die GEMA hat 2010 auf Drängen von Urhebern exemplarisch für 12 Titel gerichtlich Gebühren eingefordert. Daraufhin wurden 7 Titel gesperrt.
Es folgten von seiten der GEMA keine weiteren Sperranträge.
Seit 2009 ist die GEMA bemüht, die Verhandlungen aufrecht zu halten. Youtube blockt seit ungefähr einem halben Jahr vollständig ab.
Die GEMA ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Lizenzanfrage, diese einzuräumen. Dies würde bei Uneinigkeit über die Höhe der Gebühren auch ohne diese gehen, wenn die Gebühren auf ein Sperrkonto hinterlegt werden würden.
Es wurde bis heute von Youtube kein Antrag gestellt.
Damit ist die GEMA primär aussen vor.
Nun betrifft es nur noch Youtube und die Bundesrepublik Deutschland, und das auch nur, wenn ein Urheber ein nicht von ihm autorisiertes Video mit Anteilen seines geistigen Eigentums meldet.
Würde Youtube einen Antrag stellen und es würde über die Höhe der Lizenzgebühren Uneinigkeit bestehen, würde eine Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten eine Entscheidung treffen.
So sieht es das Gesetz vor.
Entgegen der weit verbreiteten Meinung geht es weniger um die Höhe der Lizenzgebühren als um die Form der zu übermittelnden Daten.
Da die GEMA ihre Tantiemenausschüttung mitgliedbezogen durchführt, benötigt sie eine Einzelaufstellung der erwirtschafteten Gewinne pro Titel.
Youtube ist, anders als die vielen Portale, mit denen die GEMA bereits Vertäge geschlossen hat, nicht bereit, diese in der benötigten Form zu übermitteln.
Auch fordert Google/YouTube strikte Geheimhaltung, was aber aufgrund der Vereinsstruktur der GEMA gegen geltendes deutsches Recht verstößt.
Erfahrungen anderer Verwertungsgesellschaften haben gezeigt, dass die übermittelten Daten von Youtube nur schlecht bis gar nicht zu gebrauchen sind.
Auch haben die mit Youtube geschlossenen Verträge mit anderen Verwertungsgesellschaften sehr viel Entrüstung bei deren Mitgliedern verursacht.
Es tauchen nun einige Fragen auf.
Warum stellt Youtube keinen Lizenzantrag?
Warum sperrt Youtube willkürlich und ohne erkennbares Muster Videos?
Es hat den Anschein, dass Youtube die Schiedstelle fürchtet und aus diesem Grund keinen Antrag stellt. Es kann auch sein, dass Youtube, welches sich gerne als Hoster sieht, obwohl amerikanische Gerichte aufgrund der AGB und des Geschäftsmodells in Youtube einen Provider sehen, dieses Erscheinungsbild nicht verlieren möchte.
Die willkürliche Sperrung von Videos hingegen unter Angabe der GEMA folgt einer Strategie, die Benutzer zu mobilisieren und Druck auszuüben.
Da Youtube wie oben erwähnt keinen Lizenzantrag gestellt hat und von der GEMA keine Sperrungen beantragt wurden, hat es nur noch den Schein, als hätte die GEMA etwas mit der Sperrung eines Videos zu tun.
Natürlich ist die Formulierung, über die Vewendung sei man sich mit der GEMA uneinig, augenscheinlich erst einmal korrekt.
Aber der Grund ist es nicht.
Wenn man überhaupt einen Grund finden kann, dann den, dass nach geltendem deutschen Recht ein Video mit urheberrechtlich geschütztem Content (und dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Urheber ein Mitglied einer VG ist oder nicht) nicht ohne Einwilligung des Urhebers weiterverwendet werden darf - sei es ein upload, eine Sendung, Aufführung etc.
Hier geht es um die Manipulation der Massen, um Druck auf die GEMA auszuüben. Da diese jedoch gesetzlich verankert und an ihre gesetzlichen Pflichten gebunden ist, wird hier versucht, mit Hilfe der Massen deutsches Recht zu unterwandern. Würde es bei den Sperrungen wirklich um die Einhaltung deutscher Gesetze gehen, würden alle Videos aller Mitglieder aller internationalen Verwertungsgesellschaften gesperrt werden müssen, - und das wären jüngsten Schätzungen zu Folge ca. 75 - 80%.
Vielleicht kann man wirklich sagen, indirekt ist die GEMA darin verwickelt, denn sie ist das Ziel dieses Angriffs.
Aber ein Angriff auf die GEMA ist auch ein Angriff auf geltendes deutsches Recht und vor allem auf alle Urheber dieser Welt, die Mitglied in einer Verwertungsgesellschaft sind. Und damit sind fast alle prominenteren Künstler und Bands dabei.
Aber indirekt richtet sich die Attacke auch gegen die User, die mit einfachsten psychologischen Tricks um ihre freie Meinungsfindung beraubt in eine Schlacht geschickt werden, um der eigenen Lieblingsband, wenn auch über drei Ecken, eins reinzuwürgen.
Sonntag, 18. November 2012
Gleise
Züge
rauschen unter mir
Ihr
Rauschen gleicht einer Musik
Ihr
Rattern fordert zu einem Tanz auf
Wenige
Sekunden noch
Dann
ist es wieder still
Still
um mich
Eine
ganze Welt zieht an mir vorbei
Auf
geradem Wege in fließender Bewegung
Immer
weiter und weiter dem Ziel entgegen
Es
ist wieder still
Still
um mich
Sehnsucht
lässt mich ihm nachschauen
Es
ist, als blicke ich meinem ganzen Leben hinterher
Ein
Gefühl, als hätte ich alles verpasst
Ich
blicke auf die Gleise
Zwei
Linien auf einem gemeinsamen Weg
Erst
in weiter Ferne berühren sie sich
Aber
berühren sie sich wirklich?
Bald
schon kommt der nächste
Was
er mir wohl bringt?
Ich
habe noch so viele Fragen
Habe
noch so viel zu sehen
So
viel zu fühlen
Aber
auch dann wird es wieder still sein
Still
um mich
Sonntag, 11. November 2012
Weiter
Blätter
eine Seite weiter
Im
großen, schweren Lebensbuch
Und
sag mir, was geschrieben steht
Zeig
mir, was ich so lang schon such
Gehe
einen Schritt nach vorne
Auf
dem langen Lebensweg
Und
sag mir, was mich dort erwartet
Sag,
was ich mir auferleg
Dreh
die Uhr zwölf Stunden weiter
Sag
mir, was am Morgen war
Sag
mir, hast Du mich gesehen
Sag
mir, war ich auch noch da?
Zu Real
Surreale Integration
Irreale Konfusitation
Automobile erblühen
im Glanz des Mondlichtes
Trotz vorhandener
Regeln treibt ein Autor
Sein unsinnig‘ Spiel
Ist es die
Morgendämmerung, die verspätet ein Begräbnis einläutet?
Ist es die
Konfrontation
Mit dem
Nichtvorhandensein des Seins?
Ein Kristall erweckt,
was niemand erahnt
Die Zeit zerfließt
wie eine Uhr
Das Ergründen der
grundlosen Schuld
Reflektiert die
zweckmäßige Überheblichkeit
Was sich ändert,
bleibt stehen
Sinnvolles Ausnutzen
der Abhängigkeit der Unlust
Das Uninteresse der
Deformierung eines Schadens macht sich breit
Ein Lachen hallt
durch den Rest eines Schlüsselloches
Ein Gang voller
Bilder macht uns nicht klug
Die Neuerung einer
Information
Fügt zusammen alle
Unkenntlichkeit
Klares Bewusstsein
erlangt man nur unbewusst
Ängste setzen eine
Kraft frei, die man fürchtet
Feierabend
Ist das Ende einer
Leistungsgesellschaft
Die Gabe des Gebens
wird vergeben
Nach den Kriterien
einer Planungsnostalgie
Der Ruf der
Vergangenheit
Erreicht uns erst
morgen
Das Ende eines
Abschnittes
ist der Anbeginn
eines Fragewortes
Kooperative Immunität
ist ein Bindeglied zwischen
Inkompetenz und
Assoziation
Genialität ist ein
Störfaktor im heutigen Intellekt
Automobile erwachen
im Eisfrühling einer Hochsaison
Montag, 29. Oktober 2012
Verliebt in einen Traum
Ich war verliebt in einen Traum, - ein Traum voller
Zuversicht und Hoffnung, voller Liebe, Leidenschaft und Glück.
Er schenkte mir
all die Liebe, die auch ich ihm gab, erwiderte jeden Kuss mit Zärtlichkeit und
Leidenschaft.
Er war für mich
da, wie auch ich für ihn da war.
Er stand mir bei,
wie auch ich es tat.
Wir verzeihten
uns großzügig all unsere Fehler, begegneten uns mit Respekt und Anstand. Der
eine gab auf den anderen acht.
Wir teilten
unsere Gedanken, unsere Ängste und Sorgen, Wünsche und Träume. Offen sprachen
wir über all die Dinge, die uns bewegten.
Wir
interessierten uns für den anderen, für seine Bedürfnisse, seine Sehnsüchte.
Gemeinsam gingen
wir durchs Leben.
Nie hätte er mich
verletzt, stets nahm er Rücksicht auf mich und meine Gefühle.
So auch ich.
Sanft waren seine
Berührungen, sein Atem auf meiner Haut. Wenn einer von uns Sorgen hatte, war
der andere schon mit tröstenden Worten zur Stelle, immer bereit, seine eigenen
Bedürfnisse außer acht zu lassen.
Nie wäre es uns
in den Sinn gekommen, den anderen zu verletzen.
Es war stets der
andere, der an erster Stelle stand.
Das Wissen um die
Fehler des anderen schenkte uns grenzenloses Vertrauen.
Gemeinsam
meisterten wir alle Hürden des Lebens.
Aber ein tiefer
Schmerz ließ mich erwachen, denn es war nur ein Wunsch, ein Traum,
-mein Traum.
Und trug dieser
Traum jemals einen Namen, dann ging er in eine ferne Stadt und kam nicht mehr
zurück.
Nun sitze ich
hier und warte, warte auf die Rückkehr dieses meines Traumes.
Doch langsam
werde ich des Wartens müde.
An dem Ort, wo sich Nacht und Tag berühren, wo unsere
Träume noch bei uns sind, werde ich ihn auf ewig lieben und warten, auf meinen
Traum.
Ja, ich war verliebt in einen Traum.
Ein Wartender
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