Da es anscheinend immer noch Klärungsbedarf im Fall YouTube/GEMA gibt......
Schauen wir uns einmal die unstrittigen und jederzeit auf ihre Richtigkeit nachprüfbaren Fakten an.
Ich
werde mich bemühen, diese so gut es geht in verständlichem Deutsch zu
beschreiben. Bitte seht es mir nach, wenn es mir nicht immer gelingt.
Youtube stellt einen Plattform bereit, auf der Benutzer Videos hochladen können.
Laut der AGB von Youtube muss der Benutzer, der ein Video hochlädt, zwingend auch der Rechteinhaber sein.
Ein
Urheber ist eine Person, die ein schöpferisches Werk erschafft. Dies
kann ein Bild, eine Skulptur, ein Gedicht, ein Roman, ein Video oder
auch Musik sein.
Künstler oder Interpreten können Urheber
sein, müssen es aber nicht. Das Lied "Nothing compares 2U" wurde von
Sinnead O'Connor gesungen und veröffentlicht. Geschrieben wurde es aber
von Prince.
Das Urheberrecht schützt in der Bundesrepublik
Deutschland einen Urheber vor Diebstahl oder nicht genehmigter
Verwendung seines, im Falle der Musik, geistigen Eigentums.
Jeder Musiktitel setzt einen Urheber voraus, welcher durch das Urheberrecht geschützt ist.
Demnach handelt es sich bei allen Musiktiteln um geschütztes Material, über das nur der Urheber verfügen kann.
Manche
Urheber stellen ihre Musiktitel kostenlos zur Verfügung. In den meisten
Fällen, um diese kostenlos herunterzuladen, sich anzuhören oder zu
teilen.
Wird ein Musiktitel weiter verwendet, z.B. als
Untermalung für ein Video, ist die Einwilligung des Urhebers zwingend
erforderlich.
Es gibt auch Urheber, die für ihre
Musiktitel Gebühren berechnen. Wird also einer ihrer Titel im Radio,
Fernsehen, von einer Band oder einem Orchester öffentlich gespielt oder
im Internet verbreitet, muss eine Gebühr gezahlt werden.
Da
es für einen Urheber schwierig ist, alle Sendungen, Streams oder
Aufführungen nachzuverfolgen, gibt es in annähernd jedem Land
Verwertungsgesellschaften.
Verwertungsgesellschaften
erhalten von einem Urheber über einen Wahrnehmungsvertrag den Auftrag,
die Rechte des Urhebers wahrzunehmen und Gebühren bei Streams, Sendungen
oder Aufführungen für ihn zu berechnen.
Für Deutschland ist dies die GEMA.
Da
ein Musiktitel eines Urhebers nicht auf ein Land beschränkt ist, haben
die verschiedenen internationalen Verwertungsgesellschaften einen
Gegenseitigkeitsvertrag geschlossen.
Demnach ist die GEMA
in Deutschland auch für alle anderen internationalen
Verwertungsgesellschaften zuständig und leitet die in Deutschland
eingeforderten Lizenzgebühren an diese weiter.
Für einen Urheber gibt es innerhalb der GEMA drei verschiedene Formen der Mitgliedschaft.
Der Unterschied besteht in der Form der Mitsprache bei Versammlungen sowie Sonderleistungen, die ich gleich noch erwähnen werde.
Bei
der Ausschüttung der Tantiemen an die Urheber, werden alle Urheber
ungeachtet ihres Mitgliedsstatus gleichbehandelt. Jeder erhält exakt den
Betrag, den seine Musktitel an Gebühren erbracht haben, abzüglich ca.
15%.
Diese 15% werden neben Verwaltungskosten auch der GEMA-Rente, der Hinterbliebenen-Rente und dem Sozial-Font zugeführt.
Es ist die gesetzliche Verpflichtung der GEMA, gemäß ihres Lizensmodells die Gebühren einzufordern.
Diese
Lizenzmodelle werden vom Deutschen Patentamt überwacht und im
Bedarfsfall wird um eine Anpassung erbeten, sollten diese zu niedrig
oder zu hoch eingestuft sein.
Das bedeutet, die GEMA beschließt einen Tarif, der daraufhin vom DPMA überprüft wird.
Die GEMA ist gesetzlich zur Gleichbehandlung verpflichtet.
Sie
darf nicht für z.B. Radiosender individuelle Vertäge aushandeln. Das
betrifft auch Online-Streaming-Angebote. Alle Streaming-Portale müssen
gleich behandelt werden.
Ein Urheber, der sich entschließt
in einer Verwertungsgesellschaft Mitglied zu werden, erwartet, dass
diese für jegliche Verwertung seiner Musiktitel Gebühren erhebt.
Da
urheberrechtlich geschützte Musiktitel ohne Einwilligung des Urhebers
nicht hochgeladen, gesendet oder aufgeführt werden dürfen und ein
Mitglied einer Verwertungsgesellschaft (international) seine
Wahrnehmungsrechte an diese zur Erhebung von Gebühren abgetreten hat,
darf gesagt werden, dass ohne eine Lizenzgebühr ein Musiktitel eines
Mitglieds einer VG nicht gespielt, hochgeladen oder gesendet werden
darf.
Im Klartext: Ein Musiktitel von einem Mitglied einer
Verwertungsgesellschaft, darf nicht ohne Gebühr gespielt, gesendet oder
gestreamt werden.
So sieht es das Gesetz vor.
Bis
2009 hatte die GEMA einen Vertrag mit Youtube mit deutlichen
Vergünstigungen, um den Start für YouTube in Deutschland zu erleichtern.
Es war klar, dass der Anschlussvertrag zu den üblichen Lizenzgebühren abgeschlossen wird. Das wusste auch YouTube.
Dieser
wurde nicht verlängert, da YouTube nach einigen Verhandlungen
unerwartet nicht mehr zu einem angesetzten Verhandlungstermin erschienen
ist und unmittelbar mit dem Sperren von Videos begonnen hatte.
Seitdem werden von Youtube keinerlei Lizenzgebühren bezahlt.
Das verstößt gegen geltendes deutsches Recht.
Youtube
ist verpflichtet, jedes Video mit urheberrechtlich geschütztem Material
eines VG-Mitglieds (auch international) zu sperren, sobald Youtube
Kenntnis davon erlangt.
Das passiert zur Zeit nur lückenhaft und willkürlich.
Die
GEMA hat 2010 auf Drängen von Urhebern exemplarisch für 12 Titel
gerichtlich Gebühren eingefordert. Daraufhin wurden 7 Titel gesperrt.
Es folgten von seiten der GEMA keine weiteren Sperranträge.
Seit
2009 ist die GEMA bemüht, die Verhandlungen aufrecht zu halten. Youtube
blockt seit ungefähr einem halben Jahr vollständig ab.
Die
GEMA ist gesetzlich verpflichtet, bei einer Lizenzanfrage, diese
einzuräumen. Dies würde bei Uneinigkeit über die Höhe der Gebühren auch
ohne diese gehen, wenn die Gebühren auf ein Sperrkonto hinterlegt werden
würden.
Es wurde bis heute von Youtube kein Antrag gestellt.
Damit ist die GEMA primär aussen vor.
Nun
betrifft es nur noch Youtube und die Bundesrepublik Deutschland, und
das auch nur, wenn ein Urheber ein nicht von ihm autorisiertes Video mit
Anteilen seines geistigen Eigentums meldet.
Würde Youtube
einen Antrag stellen und es würde über die Höhe der Lizenzgebühren
Uneinigkeit bestehen, würde eine Schiedsstelle innerhalb von 12 Monaten
eine Entscheidung treffen.
So sieht es das Gesetz vor.
Entgegen
der weit verbreiteten Meinung geht es weniger um die Höhe der
Lizenzgebühren als um die Form der zu übermittelnden Daten.
Da die
GEMA ihre Tantiemenausschüttung mitgliedbezogen durchführt, benötigt
sie eine Einzelaufstellung der erwirtschafteten Gewinne pro Titel.
Youtube
ist, anders als die vielen Portale, mit denen die GEMA bereits Vertäge
geschlossen hat, nicht bereit, diese in der benötigten Form zu
übermitteln.
Auch fordert Google/YouTube strikte
Geheimhaltung, was aber aufgrund der Vereinsstruktur der GEMA gegen
geltendes deutsches Recht verstößt.
Erfahrungen anderer
Verwertungsgesellschaften haben gezeigt, dass die übermittelten Daten
von Youtube nur schlecht bis gar nicht zu gebrauchen sind.
Auch
haben die mit Youtube geschlossenen Verträge mit anderen
Verwertungsgesellschaften sehr viel Entrüstung bei deren Mitgliedern
verursacht.
Es tauchen nun einige Fragen auf.
Warum stellt Youtube keinen Lizenzantrag?
Warum sperrt Youtube willkürlich und ohne erkennbares Muster Videos?
Es
hat den Anschein, dass Youtube die Schiedstelle fürchtet und aus diesem
Grund keinen Antrag stellt. Es kann auch sein, dass Youtube, welches
sich gerne als Hoster sieht, obwohl amerikanische Gerichte aufgrund der
AGB und des Geschäftsmodells in Youtube einen Provider sehen, dieses
Erscheinungsbild nicht verlieren möchte.
Die willkürliche
Sperrung von Videos hingegen unter Angabe der GEMA folgt einer
Strategie, die Benutzer zu mobilisieren und Druck auszuüben.
Da
Youtube wie oben erwähnt keinen Lizenzantrag gestellt hat und von der
GEMA keine Sperrungen beantragt wurden, hat es nur noch den Schein, als
hätte die GEMA etwas mit der Sperrung eines Videos zu tun.
Natürlich ist die Formulierung, über die Vewendung sei man sich mit der GEMA uneinig, augenscheinlich erst einmal korrekt.
Aber der Grund ist es nicht.
Wenn
man überhaupt einen Grund finden kann, dann den, dass nach geltendem
deutschen Recht ein Video mit urheberrechtlich geschütztem Content (und
dabei spielt es keinerlei Rolle, ob der Urheber ein Mitglied einer VG
ist oder nicht) nicht ohne Einwilligung des Urhebers weiterverwendet
werden darf - sei es ein upload, eine Sendung, Aufführung etc.
Hier
geht es um die Manipulation der Massen, um Druck auf die GEMA
auszuüben. Da diese jedoch gesetzlich verankert und an ihre gesetzlichen
Pflichten gebunden ist, wird hier versucht, mit Hilfe der Massen
deutsches Recht zu unterwandern. Würde es bei den Sperrungen wirklich um
die Einhaltung deutscher Gesetze gehen, würden alle Videos aller
Mitglieder aller internationalen Verwertungsgesellschaften gesperrt
werden müssen, - und das wären jüngsten Schätzungen zu Folge ca. 75 -
80%.
Vielleicht kann man wirklich sagen, indirekt ist die GEMA darin verwickelt, denn sie ist das Ziel dieses Angriffs.
Aber
ein Angriff auf die GEMA ist auch ein Angriff auf geltendes deutsches
Recht und vor allem auf alle Urheber dieser Welt, die Mitglied in einer
Verwertungsgesellschaft sind. Und damit sind fast alle prominenteren
Künstler und Bands dabei.
Aber indirekt richtet sich die
Attacke auch gegen die User, die mit einfachsten psychologischen Tricks
um ihre freie Meinungsfindung beraubt in eine Schlacht geschickt werden,
um der eigenen Lieblingsband, wenn auch über drei Ecken, eins
reinzuwürgen.